Satzung des Vereins - Seite 10
Geschrieben von: 2. Vorstand
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§ 15
Ersatzanspruch
Alle mit einem Ehrenamt des Vereins betrauten Personen haben nur Ersatzanspruch für tatsächlich geleistete Ausgaben, die belegt werden müssen.
§ 16
Einnahmen
- Die Einnahmen des Vereins setzen sich zusammen aus:
- den Beiträgen der Mitglieder,
- den Überschüssen aus sonstigen Veranstaltungen des Vereins,
- aus Zuschüssen von öffentlicher und privater Hand und
- aus freiwilligen Spenden.
- Alle diese Einnahmen sind Einnahmen des Vereins.