Satzung des Vereins - Seite 10

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§ 15

Ersatzanspruch

Alle mit einem Ehrenamt des Vereins betrauten Personen haben nur Ersatzanspruch für tatsächlich geleistete Ausgaben, die belegt werden müssen.

 

§ 16

Einnahmen

  1. Die Einnahmen des Vereins setzen sich zusammen aus:
    1. den Beiträgen der Mitglieder,
    2. den Überschüssen aus sonstigen Veranstaltungen des Vereins,
    3. aus Zuschüssen von öffentlicher und privater Hand und
    4. aus freiwilligen Spenden.
  2. Alle diese Einnahmen sind Einnahmen des Vereins.