Satzung des Vereins - Seite 9

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§ 13

Kassenverwaltung

  1. Der Kassier führt die Kassengeschäfte des Vereins. Er verwaltet die Barbestände und die Konten.
  2. Der Kassier erteilt alle Auszahlungsanordnungen der laufenden Geschäfte des Vereins. Ausgaben bedürfen der Zustimmung des 1. Vorsitzenden o.V.i.A.
  3. Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die vom Vorstand einmal beschlossen wurden leistet der Kassenwart in eigener Zuständigkeit. Dabei ist er allein zeichnungsberechtigt.
  4. Der Kassier ist verpflichtet, über alle Einnahmen und Ausgaben ordentlich Buch zu führen und alljährlich der ordentlichen Generalversammlung Rechnung zu legen.
  5. Der Kassier ist für die rechtzeitige Einhebung der Mitgliedsbeiträge verantwortlich. Fälle in denen der Beitrag nicht einzuheben ist, meldet er dem Vorstand. Er ist berechtigt, zum Einheben der Mitgliedsbeiträge Hilfskräfte zu beschäftigen, trägt aber für deren Arbeit die Verantwortung.
  6. Der Kassier muss dem Vorstand jederzeit über die Entwicklung der Kassenlage berichten können.

 

§ 14

Schriftführer

Der Schriftführer führt Protokoll über alle Generalversammlungen und Vorrstandssitzungen. Er unterstützt den Vorstand in den schriftlichen Arbeiten.