Satzung des Vereins - Seite 12
Geschrieben von: 2. Vorstand
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§ 19
Vereinsordnung
- Der Verein gibt sich Vereinsordnungen zur Regelung der internen Vereinsabläufe.
- Der Vorstand ist ermächtigt, Vereinsordnungen zu beschließen.
- Alle Vereinsordnungen sind nicht Bestandteil dieser Vereinssatzung.
- Alle Vereinsordnungen müssen den Mitgliedern in geeigneter Form bekannt gemacht werden. Gleiches gilt für Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen.
- Vereinsordnungen können für folgende Bereiche erlassen werden:
- Geschäftsordnung
- Verfahrensordnung
- Finanzordnung
- Beitragsordnung
- Verwaltungs- und Reisekostenordnung
- Ehrenordnung
- Zum Inhalt, Zweck und Umfang einer konkreten Vereinsordnung gelten die Ausführungen in dieser Satzung.
§ 20
Gültigkeit dieser Satzung
- Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 03.11.2018 beschlossen.
- Die Satzung tritt mit Beschluss in Kraft.
- Alle bisherigen Satzungen und Ordnungen des Vereins treten damit außer Kraft.
Ketterschwang, 03.11.2018